Kosten / Kostenträger
Kostenträger sind:
1) Schul-oder Jugendämter :
Basierend auf dem Kinderjugendhilfegesetz kommen zwei Formen der Legasthenieförderung in Betracht:
a) Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
b) Eingliederungshilfe ( § 35a SGB VIII, IX)
2) Krankenkassen:
Therapien von Lese- und Rechtschreibstörungen sind keine kassenärztlichen Leistungen, es sei denn, die Ursache liegt in einer gleichzeitig bestehenden Sprachentwicklungsstörung oder auditiven Wahrnehmungsstörung.
3) Privat:
Selbstverständlich bleibt auch die private Finanzierung.
Die Preise entsprechen den aktuell gültigen Beihilfe-Höchstsätzen des Landes Brandenburg.
Genauere Informationen erhalten Sie während des ersten Kontaktes.